Präferenzieller Ursprung und mehr
Die präferenziellen und nicht-präferenziellen Ursprungsregeln der Schweiz

Externe Links zur Seite der Eidg. Zollverwaltung

Hier finden sie die wichtigsten Links zu den Themen präferenzieller Ursprung und nicht präferenzieller (autonomer) Ursprung der Schweiz.

Präferenzieller Ursprung

Übersicht der Freihandelsabkommen der Schweiz.

Die Grundlage des präferenziellen Ursprungs ist in der Richtlinie R-30 Freihandelsabkommen, Zollpräferenzen und Warenursprung (ehemals D30) publiziert. 

R-30 (Freihandelsabkommen, Zollpäferenzen und Warenursprung)

R-30 Freihandelsabkommen, Zollpräferenzen und Warenursprung

Eine übersichtliche Darstellung der Freihandelsabkommen
hat die Eidgenössische Zollverwaltung auf ihrer Website publiziert.

 





Liste der erforderlichen Bearbeitungen

Klicken Sie in der pdf Datei R-30 auf das von Ihnen gewünschte Abkommen und die Liste der erforderlichen Bearbeitungen wird in einem separaten Fenster angezeigt.

 

Kumulation in den Freihandelsabkommen (Bilaterale und Diagonale Kumulation)

Kumulation in den Freihandelszonen - Bilaterale oder diagonale Kumulation

 

Merkblatt zu der Kumulation in den Freihandelsabkommen











Matrix zu Euro Med

EURO MED Matrix








Liste der Wertgrenzen (Rechnungserklärung für Firmen die NICHT Ermächtigte Ausführer sind)

Liste der Wertgrenzen präferenzieller Ursprung

 







Korrektes Ausstellen von Ursprungsnachweisen

Wie wird ein EUR.1 / EUR-MED korrekt ausgestellt? Das Merkblatt des Schweizer Zolls finden Sie hier.

 







Bei einem Status als  Ermächtigter Ausführer (EA) kann auf ein EUR.1 resp. EUR-MED ganz verzichtet werden (Ausnahme GCC-Staaten).

Ermächtigter Ausführer




Anstelle des Formulars muss die im Freihandelsabkommen vorgesehene Ursprungserklärung ohne Wertlimite auf einem Begleitdokument (in der Regel die Rechnung oder Packliste) angegeben werden.

 



Übersicht der Rechnungserklärungen



Eine Übersicht der Ursprungserklärungen finden Sie hier. 









Lieferantenerklärungen im Inland (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein)

Lieferantenerklärungen im Inland




Hier finden Sie eine Übersicht zum Thema Lieferantenerklärungen im Inland  des Schweizer Zolls.

 






Verordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen (VAU) 946.32 - nicht - präferenzieller Ursprung

Besonders: Vereinfachtes Verfahren für ermächtigte Ausführer Art. 12 ff.

 

Autonomer (auch nicht-präferenzieller) Ursprung der Schweiz

 VUB (Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren)

 VUB EVD (Verordnung des EVD über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren)

 

Zolltarif (HS)

Schweizeriscer Zolltarif TARES

Zolltarif der Europäischen Union (Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte EVZTA)

 

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